Führungszeugnisse für Mitarbeiter
Geschrieben von: Volker Schreck 7 Jahre her
CVJM Wetter e.V. Mitarbeitende Mitarbeiterkreis Vorstand
Jetzt hat es auch unseren Verein erreicht: die Diskussion um Vorlage der Führungszeugnisse der Mitarbeitenden.
Es geht darum, dass einschlägig Vorbestrafte nicht in der Jugendarbeit tätig sein dürfen.
Es ist inzwischen keine Diskussion mehr.
Nach Vorlage von 3 Umsetzungsmöglichkeiten, nach Vereinbarung des Landratsamtes Marburg-Biedenkopf mit dem Kreisjugendring, gab es gestern einen Beschluss unseres Vorstandes
Jeder regelmäßig Mitarbeitende, vom Vorstand bis Jungscharhelfer, muss ein erweitertes Führungszeugnis beantragen und dem Ansprechpartner im Vorstand vorlegen.
Unregelmäßig Mitarbeitende haben nach Vorgabe des Landkreises eine Selbstverpflichtungs- und Ehrenerklärung abzugeben.
Diese Dokumentation muss dem Landkreis vorgelegt werden. Im weitern werden auch Förderungen und Zuschüsse davon abhängig werden.
Die Gebühren für das Zeugnis können auf Antrag in der Meldestelle erlassen werden.
Weiterhin hat unser Vorstand beschlossen, dass jeder Mitarbeitende die Selbstverpflichtungserklärung des deutschen CVJM für sich annimmt und unterschreibt.
Zu verschiedenen Themen von Gewalt, und Kindeswohl, und Jugendarbeit wird es regelmäßige Schulungen geben.
Alle Dateien zur Beantragung von Führungszeugnissen oder die Selbsverpflichtungserklärung findet ihr auf der Seite unseres Landesverbandes: CVJM Westbund / Downloads